Suche:


Die Hongkong Limited

Das Wichtigste über die Firmengründung in Hongkong
 

 


Gute Gründe für eine Firma in Hongkong


  • Hongkongs Rolle als "Tor zu China" wie seine, im Vergleich zu den meisten Industrieländern geradezu paradiesisch anmutenden Steuerregeln (max. Steuersatz 16.5 % auf Firmengewinne; außerhalb Hong Kong Erwirtschaftetes bleibt steuerfrei).
  • Hongkong besitzt eine Infrastruktur, welche die meisten anderen Weltstädte in den Schatten stellt, eine so effiziente wie unbestechliche Justiz und Verwaltung sowie ein Finanzzentrum (das 4.größte der Welt nach New York, London und Tokio!), bei dem der Kunde unter über 300 hier vertretenen Banken aus aller Welt wählen kann. Hongkong ist ideal für Geschäfte in und mit China, denn es verfügt im Gegensatz zu China über ein international anerkanntes Rechtssystem und eine geringe Steuerbelastung.
  • Hongkong ist der ideale Ausgangspunkt, um in China Geschäfte zu machen. Dort können Sie lohnintensive Arbeiten sehr günstig erstellen lassen. Das Motto heißt: "Nicht produzieren, sondern produzieren lassen". Damit umgehen Sie Qualitätsprobleme. 

Firmengründungen einer Limited in Hongkong


  • Die Private Limited Company, also die nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, ist die populärste Gesellschaftsform in Hongkong und wird fast ausnahmslos auch von all den hier angesiedelten ausländischen Firmen gewählt, von denen es (bei knapp 7 Mio. Einwohnern) in dieser Stadt über 800,000 gibt.
  • Neugründung erfordert ca. vier bis sechs Wochen.
  • Nur ein bis zwei Tage dauert es, wenn (vielfach bereits ein Jahr oder länger "auf Vorrat" gehaltene) bestehende Firmenmäntel übernommen werden. Gefällt der Name der "fertig von der Stange" gekauften Firma nicht, ist dessen Änderung innerhalb von Tagen möglich.

Gesetzliche Mindestanforderungen


  • Stammkapital i. H. v. Hongkong Dollars 2,- (ca. 0.20 Euro). Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt.
  • Zwei Aktionäre sowie zwei Direktoren; Aktionäre und Direktoren können identisch sein (sind es bei kleinen Gesellschaften auch oft) und dürfen sowohl juristische als auch natürliche Personen sein, die nicht in Hongkong ansässig sein müssen.
  • Ein Company Secretary (Schriftführer). Er muss in Hongkong ansässig sein und ist u. a. für die Berichterstattung (z.B. Neuernennung von Direktoren usw.) an das Handelsregister zuständig.
  • Ein Firmensitz in Hongkong.
  • Eine Firmensatzung, die meist sehr weit gefasst ist und die Befugnisse der Direktoren sowie den Geschäftszweck der Gesellschaft regelt. Geschäftsgegenstand können Herstellung und Vertrieb, Handel (lokal oder im Import/Export) sowie die diversesten Dienstleistungen sein. Besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen (ähnlich wie in Deutschland) lediglich in einigen Bereichen wie z. B. bei Banken, Börse, Finanzen und Versicherungen.

Das Stammkapital, der Firmensitz, die o. g. Personen, sowie die Satzung sind im Handelsregister Hongkongs vermerkt, das von jedermann eingesehen werden kann. Für die jährlich zu erstellende (und zu testierende) Bilanz sowie Gewinn- & Verlustrechnung der Firma besteht dagegen keine Publizierungspflicht.

Steuern in Hongkong


  • Der Steuersatz auf Firmengewinne beträgt maximal 16,5 % - 0,00% auf Gewinne außerhalb Hongkong.
  • In der Praxis ist er jedoch oft erheblich niedriger, da jegliche Zinserträge aus Bankguthaben sowie im Ausland oder in der Volksrepublik China erwirtschaftete Gewinne in Hongkong steuerfrei sind.
  • Die Regelungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Kosten sehr großzügig.
  • Allein hierdurch schon fällt das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Hongkong und Deutschland nach unserer Erfahrung in der Praxis meist nicht ins Gewicht.
  • Umsatz- oder Mehrwertsteuern gibt es in Hongkong nicht. Importzölle fallen nur auf Spirituosen, Tabakwaren, Benzin und Diesel sowie Kraftfahrzeuge an.

Recht in Hongkong


  • Das Rechtssystem ist nicht nur in den für das Firmen- und Geschäftswesen maßgeblichen Bereichen weiterhin stark britisch geprägt. Die Peking Regierung vermeidet jeden Anschein eines Hineinregierens in Hongkongs innere Angelegenheiten. Dies liegt in Ihrem Versprechen begründet, bis zum Jahre 2047 "ein Land, zwei Systeme" beizubehalten. Daran dürfte sich in absehbarer Zeit auch so schnell nichts ändern.
  • Englisch ist hier auch heute noch gängige Gerichtssprache. Selbst Delinquenten, die nur Chinesisch verstehen, müssen damit rechnen, dass ihr Fall dann - unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers - weiterverhandelt wird.
  • Bestechlichkeit ist bei Hongkonger Beamten zumindest nicht häufiger anzutreffen, als in Deutschland auch, wird aber weit drakonischer geahndet. Eine, mit sehr weitgehenden Vollmachten ausgestattete und vom hiesigen Verwaltungsapparat unabhängige Anti-Korruptionspolizei, die ihre segensreiche Tätigkeit mit Vorliebe auch auf käufliche Elemente in der Privatwirtschaft ausdehnt, ist zu Recht gefürchtet.
  • Ausländische Investoren schätzen diese -in der Volksrepublik selbst noch nicht verbreitete- Rechtssicherheit derart, dass sie Kooperations- und Investitionsverträge mit rotchinesischen Partnern gern in Hongkong und unter Verwendung einer hiesigen Firma schließen. Richtig gemacht, verhelfen derlei Konstruktionen dann auch dem chinesischen Partner zum legalen Genuss von Steuer- und Investitionsvergünstigungen in China, wie sie die Volksrepublik ihren Landeskindern sonst nicht gewährt.
     

 


 

PRIVACY MANAGEMENT GROUP©

St. Vincent Seychellen · HongkongUSABelizePanamaZypernBritish Virgin Islands Delaware

Haben Sie noch Fragen?
Dann erreichen Sie uns unter
der Telefonnummer

(00 357) 240 204 00

Oder nutzen Sie unseren
bequemen Rückrufservice
Call Back